Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen
1. Der externe Veranstalter ist für alle Maßnahmen, die die Sicherheit der Veranstaltung - sowohl für Personen als auch für Objekte und Sachen - gewährleisten, verantwortlich.
2. Der externe Veranstalter ist verpflichtet eine entsprechende Versicherung für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung - inklusive Aufbau und Abbautag - abzuschließen. Diese Versicherung deckt sämtliche Schäden an Personen, Objekten und Material ab. Kommt die Versicherung für auftretende Schäden nicht auf, haftet der externe Veranstalter für die aufgetretenen Schäden.
3. Der externe Veranstalter ist verpflichtet, die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden zeitgerecht zu melden.
4. Der externe Veranstalter muss sich stets an sämtliche gegebenen rechtlichen Vorschriften, gemäß Veranstaltungsgesetz, halten.
5. Mit dem Beginn der Aufbauarbeiten am Domplatz akzeptiert der externe Veranstalter die oben angeführten Geschäftsbedingungen.
